§ 14 Abs 2 AußStrG; § 2 Abs 2 GEG
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass die Festlegung der Kostenersatzpflicht für Sachverständigengebühren durch das Rekursgericht ausnahmslos keiner Anfechtung unterliegt.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 297/00f
§ 14 Abs 2 AußStrG; § 2 Abs 2 GEG
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, dass die Festlegung der Kostenersatzpflicht für Sachverständigengebühren durch das Rekursgericht ausnahmslos keiner Anfechtung unterliegt.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 297/00f