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Entscheidung - OGH, 11.10.2000, 5 Ob 236/00t

Wohn- und MietrechtEvBl 2001/57EvBl 2001, 268 - 270 Heft 7 v. 1.4.2001

§ 13 c Abs 3 WEG; § 13c Abs 4 WEG; § 57 Abs 1 GBG

Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass das grundbuchsrechtliche Rangprinzip auf das gesetzliche Vorzugspfandrecht des § 13 c Abs 4 WEG keine Anwendung findet.

OGH 11.10.2000, 5 Ob 236/00t

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