Zusammenfassung: Dem Erkenntnis liegt die Beschwerde einer privaten Fernsehgesellschaft zugrunde, deren Antrag auf Bewilligung der Inbetriebnahme eines privaten Fernsehsenders im Wiener Raum abgewiesen wurde, und die sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit verletzt erachtete.
EGMR, 21.09.2000, über die Beschw Nr 32.240/96 im Fall Tele 1 Privatfernsehgesellschaft mbH gg Österreich