§ 1 Abs 2 KSchG; § 1 HGB; § 4 HGB; Art 34 Abs 1 WG; Art 16 WG; Art 38 WG; § 1424 ABGB
In dieser Entscheidung prüft der OGH, ob der Betrieb eines Gastgewerbes rechtlich als Kaufmann bzw Unternehmer im Sinn des § 1 Abs 2 KSchG einzuordnen ist. Weiters beurteilt er ein allfälliges Vorlageerfordernis zur Fälligstellung eines beim Wechselaussteller domizilierten Sichtwechsels.