§ 21 UStG
Der VwGH erörtert, dass die Bescheidwirkungen einer bescheidmäßigen Vorschreibung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Jahresbescheid für die Umsatzsteuer wegfallen und demzufolge auch alle noch offenen Berufungsverfahren über die Umsatzsteuervorauszahlung zurückzuweisen sind.