§ 12 Abs 10 UStG
In Ablehnung einer diesbezüglichen Beschlussfassung des OGH legt der VwGH dar, dass ein Anspruch, der aufgrund der Korrektur der Vorsteuer infolge eines Verkaufs einer Liegenschaft durch den Masseverwalter entstanden ist, nicht als Konkurs- sondern als Masseforderung zu qualifizieren ist.