§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG
Der VwGH erörtert, wann bestimmte Leistungen anlässlich eines Scheidungsvergleichs oder einer Auflösung einer Lebensgemeinschaft als Gegenleistung für die Übergabe eines Grundstücks bzw von Grundstücksanteilen zu qualifizieren sind.
VwGH, 30.04.1999, 98/16/0241