§ 1 Abs 1 Z 2 GrEStG; § 896 ABGB
Der VwGH prüft die Rechtsfähigkeit der GesbR und erörtert, dass die Einbringung eines Grundstücks in die GesbR ein Solidarschuldverhältnis aller Gesellschafter zur Leistung der Grunderwerbssteuer begründet.
VwGH, 27.01.2000, 98/16/0244- 0252