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Entscheidung - VfGH, 29.02.2000, B 546/98

Öffentliches RechtVfGH 2001/8ÖJZ 2001, 858 - 859 Heft 22 v. 15.11.2001

Art 83 Abs 2 B-VG; § 18 Abs 2 AVG; § 18 Abs 4 AVG; § 344 ASVG; § 347 ASVG; § 12 SchKV

Setzt die Gültigkeit einer rechtswirksamen Entscheidung einer Schiedskommission die Unterzeichnung aller Mitglieder voraus, verstößt die Unterschriftsleistung nur einiger Mitglieder gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.

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