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Entscheidung - OGH, 28.05.2001, 8 ObS 112/01f

GesellschaftsrechtEvBl 2001/193EvBl 2001, 847 - 848 Heft 22 v. 15.11.2001

§ 73 GmbHG; § 1 Abs 2 Z 1 IESG; § 32a dGmbHG

Fordert der Minderheitsgesellschafter der GmbH bei für ihn erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft seine Gehaltsansprüche teilweise nicht ein und begründet ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft, so sind nur Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis vom Insolvenz-Ausfallsgeld gedeckt.

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