§ 30b Abs 1 KSchG; § 6 Abs 4 MaklerG; § 3 Abs 4 MaklerG
Der OGH beschreibt die Zielsetzungen der schriftlichen Darlegungspflicht des Maklers nach § 6 Abs 4 MaklerG gegenüber einem Verbraucher und erörtert die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Schriftform.