§ 18 Wr VeranstG
Der VwGH beschreibt die Voraussetzungen zur nachträglichen Vorschreibung von Auflagen nach bereits rechtskräftiger Gewährung einer Theaterkonzession und erörtert, dass Auflagen nach § 18 Abs 4 Wr VeranstG bei Theaterproben keine Geltung entfalten.