§ 5 StVO
Der VwGH erörtert, dass die Glaubhaftmachung der medizinischen Undurchführbarkeit der Atemluftprüfung eine Blutabnahme durch einen Arzt erfordert, aber keine sonstigen Sanktionen zur Folge hat.
VwGH, 24.02.2000, 98/02/0090
§ 5 StVO
Der VwGH erörtert, dass die Glaubhaftmachung der medizinischen Undurchführbarkeit der Atemluftprüfung eine Blutabnahme durch einen Arzt erfordert, aber keine sonstigen Sanktionen zur Folge hat.
VwGH, 24.02.2000, 98/02/0090