§ 48 Abs 4 StVO
Der VwGH erläutert, dass die Anbringung der Hinweisschilder "Mautpflicht" und "Autobahn" nicht von der Höchstzahlbegrenzung zulässiger Verkehrsschilder an einer einzelnen Montagevorrichtung umfasst sind.
VwGH, 28.01.2000, 99/02/0370
§ 48 Abs 4 StVO
Der VwGH erläutert, dass die Anbringung der Hinweisschilder "Mautpflicht" und "Autobahn" nicht von der Höchstzahlbegrenzung zulässiger Verkehrsschilder an einer einzelnen Montagevorrichtung umfasst sind.
VwGH, 28.01.2000, 99/02/0370