§ 73 Abs 2 StVG
Der VwGH verneint eine Berechtigung des Bundes, die Rückerstattung von Aufwendungen für einen dringenden Zahnersatz eines Strafhäftlings geltend zu machen.
VwGH, 24.02.2000, 97/20/0173
§ 73 Abs 2 StVG
Der VwGH verneint eine Berechtigung des Bundes, die Rückerstattung von Aufwendungen für einen dringenden Zahnersatz eines Strafhäftlings geltend zu machen.
VwGH, 24.02.2000, 97/20/0173