§ 10 Abs 1 AÜG
Der OGH konkretisiert den Entgeltbegriff des AÜG und prüft, unter welchen Voraussetzungen der Kollektivvertrag des Arbeitnehmerüberlassers dem Beschäftigungsverhältnis zugrundezulegen ist.
OGH 07.06.2001, 9 ObA 81/01d
§ 10 Abs 1 AÜG
Der OGH konkretisiert den Entgeltbegriff des AÜG und prüft, unter welchen Voraussetzungen der Kollektivvertrag des Arbeitnehmerüberlassers dem Beschäftigungsverhältnis zugrundezulegen ist.
OGH 07.06.2001, 9 ObA 81/01d