§ 2 Abs 2 AÜG; § 11 Abs 4 AÜG
Der OGH beschreibt das Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung des Arbeitnehmers in die Arbeitsüberlassung und legt die Rechtsfolgen der Verweigerung der Ausstellungen eines Dienstzettels dar.
OGH 07.06.2001, 9 ObA 81/01d