§ 27a JN; § 42 JN; Art IX EGJN; § 76c JN
Der OGH führt aus, dass der Immunitätsschutz eines ausländischen Staatsoberhaupts einer Vaterschaftsklage gegen ihn, nicht aber einer Klage gegen die nicht im selben Haushalt lebenden Geschwisters des Staatschefs entgegensteht.