§ 12a Abs 3 MRG; § 46a Abs 2 MRG; § 72 AußStrG
Der OGH erörtert, dass der Vermieter das Mietentgelt für im Erbweg übergebene Geschäftsbeteiligungen erst ab Einantwortung der Verlassenschaft erhöhen darf.
OGH 30.01.2001, 5 Ob 10/01h
§ 12a Abs 3 MRG; § 46a Abs 2 MRG; § 72 AußStrG
Der OGH erörtert, dass der Vermieter das Mietentgelt für im Erbweg übergebene Geschäftsbeteiligungen erst ab Einantwortung der Verlassenschaft erhöhen darf.
OGH 30.01.2001, 5 Ob 10/01h