§ 12 TEG; § 21 Abs 1 TEG
Der OGH legt dar, dass die Ersatzfähigkeit der öffentlichen Sterbeurkunde durch die gerichtliche Bestätigung des erfolgreichen Todesbeweises die inländische Gerichtsbarkeit nicht indiziert.
OGH 25.04.2001, 3 Ob 264/00w
§ 12 TEG; § 21 Abs 1 TEG
Der OGH legt dar, dass die Ersatzfähigkeit der öffentlichen Sterbeurkunde durch die gerichtliche Bestätigung des erfolgreichen Todesbeweises die inländische Gerichtsbarkeit nicht indiziert.
OGH 25.04.2001, 3 Ob 264/00w