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Entscheidung - OGH, 14.02.2001, 7 Ob 291/00w

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2001/153 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 397 a ZPO; § 84 Abs 2 ZPO

Der OGH legt dar, dass keine Möglichkeit besteht, einen Widerspruch, der nach dem Parteiwillen nur auf Bekämpfung der Säumnisfolgen gerichtet war, aber keine materiellen oder formalen Mängel geltend macht, verfahrensrechtlich als Berufung zu behandeln.

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