§ 932 ABGB; § 1295 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Werkbesteller die Deckungskosten für die Aufwendungen einer Mängelbeseitigung im Schadenersatzweg geltend machen kann, und erläutert die Höhe des Anspruchs bei Erzielung einer höherwertigen Qualität als jene, die ursprünglich vertraglich bedungen war.