Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die formalen Voraussetzungen der durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz geschaffenen Möglichkeit, nach Auflösung der Ehe oder Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Obsorgerecht für Kinder zu vereinbaren. Dabei erörtert sie insbesondere das gerichtliche Bewilligungserfordernis sowie die Frage der Aufhebung der gemeinsamen Sorgerechte und behandelt die Rechtslage für eheliche und uneheliche Kinder.