Zusammenfassung: Der Entscheidung liegt die Beschwerde eines türkischen Zeitungsherausgebers zugrunde, der sich durch die Verurteilung wegen vorgeworfener propagandistischer Artikel in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf ein faires Verfahren verletzt erachtete.
EGMR, 18.07.2000, über die Beschw Nr. 26.680/95 im Fall Sener gg Türkei