§ 32 StGB; § 281 Abs 1 Z 11 StPO; § 130 StGB; § 128 Abs 1 Z 2 StGB
Der OGH erörtert, dass bei Verurteilung nach § 130 2. Strafsatz StGB wegen gewerbsmäßiger Ausführung von Opferstockdiebstählen die erschwerende Zugrundelegung einer "mehrfachen Qualifikation" das Doppelverwertungsverbot verletzt.