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Entscheidung - OGH, 20.03.2001, 11 Os 141/00

StrafprozessrechtEvBl 2001/154EvBl 2001, 653 - 654 Heft 17 v. 1.9.2001

§ 166a StPO, Art 6 MRK; § 250 Abs 3 StPO; § 162a StPO; § 229 StPO

Der OGH erläutert den Stellenwert der Zeugenschutzvorschriften im Strafverfahren und behandelt die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines anonymen Zeugen. Weiters legt er fest, dass der sachliche Regelungsgehalt des § 162a StPO der Ausschließung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal während der Zeugenvernehmung nicht entgegensteht, weil diese Entscheidung im Ermessen des Gerichts liegt.

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