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Entscheidung - EGMR, 30.01.2001, über die Beschw Nr 29.800/96 im Fall Basic gg Österreich

GrundrechtMRK 2001/17ÖJZ 2001, 517 - 518 Heft 13 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Hat der Beschwerdeführer verabsäumt, eine Säumnisbeschwerde nach Art 32 B-VG zur Geltendmachung einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einzubringen, besitzt der EGMR wegen Nichtausschöpfung aller Rechtsschutzmöglichkeiten keine Überprüfungskompetenz der Beschwerde.

EGMR, 30.01.2001, über die Beschw Nr 29.800/96 im Fall Basic gg Österreich

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