§ 302 Abs 1 StGB
Eine Landesbeamtin, die Unkostenbeiträge für die Erbringung freiwilliger medizinischer Dienstleistungen des Bundeslands für sich einbehält, begeht keinen Amtsmissbrauch, weil keine hoheitliche Tätigkeit vorliegt.
OGH 18.01.2001, 12 Os 140/00