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Entscheidung - EGMR, 14.11.2000, über die Beschw Nr. 27.783/95 im Fall T gg Österreich

GrundrechtMRK 2001/12ÖJZ 2001, 398 - 400 Heft 10 v. 15.5.2001

Zusammenfassung: Der EGMR setzt sich in dieser Entscheidung mit der Verhältnismäßigkeit der Verfahrensdauer auseinander und legt Kriterien dar, die eine Mutwillensstrafe als strafrechtliche Sanktion qualifizieren.

EGMR, 14.11.2000, über die Beschw Nr. 27.783/95 im Fall T gg Österreich

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