§ 25 Abs 4 ÄrzteG; § 83 Abs 2 Z 4 ÄrzteG
Der VwGH prüft in dieser Entscheidung die Berechtigung der Ärztekammer, im Rahmen der Veranstaltung von Schulungsmaßnahmen bzw bei Übergabe von Diplomen Verfügungen in Form eines Bescheides zu treffen.
VwGH, 27.05.1999, 98/11/0125