§ 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG
In dieser Entscheidung prüft der VwGH, welche Folgen die Abgabe einer verspäteten oder unvollständigen Getränkesteuererklärung nach sich zieht.
VwGH, 31.03.1999, 98/16/0347
§ 5 Abs 2 Wr GetränkesteuerG
In dieser Entscheidung prüft der VwGH, welche Folgen die Abgabe einer verspäteten oder unvollständigen Getränkesteuererklärung nach sich zieht.
VwGH, 31.03.1999, 98/16/0347