§ 13 Abs 4 Wr VergnügungssteuerG
Der VwGH prüft in dieser Entscheidung Kriterien, die den Abschluss eines Pachtvertrages über einen Gasthausbetrieb indizieren und geht weiters auf die Differenzierung zwischen der Verpachtung aktiver oder geschlossener Betriebe ein.