TP 12 Anm 3 GGG; § 55a EheG
Wird Monate nach erfolgter einvernehmlicher Scheidung ein Vergleichsvertrag zwischen den ehemaligen Ehepartnern geschlossen, ist es schon vom Zeitpunkt der Einbringung her unrealistisch, diesen als Grundlage der einvernehmlichen Scheidung zu betrachten, was bei Bestimmung der Gerichtsgebühren zu beachten ist.