§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Der Anspruch auf Zuteilung des Pflichtteils begründet nur ein Forderungsrecht des Pflichtteilsberechtigten, das von Verpflichtung zur Zahlung der Erbschaftssteuer nicht befreit.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0365
§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Der Anspruch auf Zuteilung des Pflichtteils begründet nur ein Forderungsrecht des Pflichtteilsberechtigten, das von Verpflichtung zur Zahlung der Erbschaftssteuer nicht befreit.
VwGH, 27.01.1999, 98/16/0365