§ 1311 ABGB; § 1295 ABGB
Eine Arbeitsanweisung ist nicht als Schutzgesetz zu qualifizieren. Bei Beurteilung der Vorhersehbarkeit eines Schadenseintritts als Grundlage sowohl der Verschuldens- wie auch Verursachungsprüfung sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich.