§ 129 WrBauO; § 135 Wr BauO; § 18 MRG
Der VwGH erörtert die Verbindlichkeit des Gebäudeeigentümers zur Behebung von Bauschäden sowie dessen Nachweispflichten bei Geltendmachung der Unfinanzierbarkeit und erläutert die Voraussetzungen einer verwaltungsstrafrechtlichen Haftung des Hausverwalters.