§ 27 oö BauO 1994; § 13 Abs 3 AVG
Selbst bei inhaltlicher Unvollständigkeit der Anzeige der Aufstellung einer Reklametafel ist deren Beseitigung unzulässig.
VwGH, 25.01.2000, 99/05/2228
§ 27 oö BauO 1994; § 13 Abs 3 AVG
Selbst bei inhaltlicher Unvollständigkeit der Anzeige der Aufstellung einer Reklametafel ist deren Beseitigung unzulässig.
VwGH, 25.01.2000, 99/05/2228