Zusammenfassung: Der EGMR spricht aus, dass Fremde grundsätzlich kein subjektives Recht auf Verbleib in einem Staat besitzen, bestimmte Kriterien bei der Ausweisung aber zu einer Verletzung des Art 3 MRK führen können. Dies ist aber bei Ausweisung einer Aids-Kranken nach Sambia, wo die medizinische Versorgung gesichert ist, nicht der Fall.
EGMR, 15.02.2000, über die Beschw Nr. 46.553/99 im Fall SCC gg Schweden