§ 302 Abs 1 StGB; § 2 StGB; § 12 StGB; § 84 StPO; § 109 Abs 1 BDG 1979
Sieht der Postenkommandant davon ab, über einen ihm zur Kenntnis gekommenen Betrugsversuch der ihm unterstellten Gendarmeriebeamten Bericht an die Dienstbehörde zu erstatten, so begeht (nur) er Amtsmissbrauch durch Unterlassung in Form der unmittelbaren Täterschaft.