§ 152 StPO; § 162a StPO
In dieser Entscheidung prüft der OGH, wann den Untersuchungsrichter die Verbindlichkeit zur Aufklärung über ein zustehendes Entschlagungsrecht trifft. Weiters legt er dar, wie dem Recht des Beschuldigten auf Teilnahme und Fragestellung in einer kontradiktorischen Vernehmung entsprochen werden kann.