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Entscheidung - OGH, 07.04.2000, 5 Ob 86/00h

Wohn- und MietrechtEvBl 2000/177EvBl 2000, 766 - 767 Heft 20 v. 15.10.2000

§ 12a Abs 2 MRG

Die Frist zur Geltendmachung der Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG beginnt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Unternehmensverkaufs.

OGH 07.04.2000, 5 Ob 86/00h

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