§ 31 Abs 1 StGB; § 410 Abs 1 StPO; § 31a Abs 1 StGB; § 494a StPO
Der OGH legt dar, welche früheren Strafurteile bei einer nachträglichen Verurteilung zu berücksichtigen sind sowie welches Gericht zur Entscheidung über eine Strafmilderung befugt ist.
OGH 28.09.1999, 14 Os 129-131/99