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Entscheidung - OGH, 25.07.2000, 1 Ob 107/00t

ZivilrechtÖJZ-LSK 2000/253 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 25c KSchG

Die Veranlassung einer Interzession durch den Gläubiger stellt ein Indiz dafür da, von einer allfälligen Uneinbringlichkeit beim Hauptschuldner ausgegangen zu sein.

OGH 25.07.2000, 1 Ob 107/00t

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