§ 84 Abs 6 EO; § 84a Abs 1 EO
Wurde die Abweisung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung sowie des Exekutionsantrags vom Rekursgericht bestätigt, kann dennoch in analoger Zugrundelegung des § 84 Abs 6 EO Revisionsrekurs gegen die Abweisung des Exekutionsantrags erhoben werden.