Art 6 Abs 2 MRK; § 25 StPO
Die Tätigkeit eines verdeckten Fahnders begründet nur dann einen Verstoß gegen Art 6 MRK, wenn diesem eine Anstiftung zur Tatausführung vorgeworfen werden kann.
OGH 14.12.1999, 11 Os 86/99
Art 6 Abs 2 MRK; § 25 StPO
Die Tätigkeit eines verdeckten Fahnders begründet nur dann einen Verstoß gegen Art 6 MRK, wenn diesem eine Anstiftung zur Tatausführung vorgeworfen werden kann.
OGH 14.12.1999, 11 Os 86/99
