§ 879 Abs 3 ABGB
Die Belastung des Kunden mit einer Zahlscheingebühr bei Nichtteilnahme an einem Einzugsermächtigungsverfahren stellt keine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB dar.
OGH 14.03.2000, 4 Ob 50/00g
§ 879 Abs 3 ABGB
Die Belastung des Kunden mit einer Zahlscheingebühr bei Nichtteilnahme an einem Einzugsermächtigungsverfahren stellt keine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB dar.
OGH 14.03.2000, 4 Ob 50/00g
