§ 1077 ABGB; § 1072 ABGB; § 863 ABGB
Die in einer Vertragsklausel festgehaltene Zahlungsverbindlichkeit des Drittkäufers für Vertragskosten des Drittvertrags besteht auch, wenn diese Aufwendungen infolge der Einlösung des Vorkaufsberechtigten nutzlos sind; bei Kenntnis der Vorkaufsbelastung der Liegenschaft sind Nichterfüllungsansprüche des Käufers konkludent abbedungen.