§ 1009 ABGB
Der OGH erläutert, dass bereits die potentielle Beeinträchtigung der Interessen der besachwalterten Person zur Annahme einer Interessenkollision ausreicht.
OGH 04.04.2000, 10 Ob 60/00x
§ 1009 ABGB
Der OGH erläutert, dass bereits die potentielle Beeinträchtigung der Interessen der besachwalterten Person zur Annahme einer Interessenkollision ausreicht.
OGH 04.04.2000, 10 Ob 60/00x
