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Entscheidung - OGH, 14.12.1999, 11 Os 86/99

StrafrechtÖJZ-LSK 2000/113 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 278 StGB; § 28 Abs 4 SMG

Eine Gleichbehandlung vorsatzlos Handelnder mit schuldunfähigen oder strafunmündigen Personen ist unzulässig, sodass ein nur scheinhalber mitwirkender Lockspitzel auch keine Bandenmitgliedschaft begründen kann.

OGH 14.12.1999, 11 Os 86/99

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