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Entscheidung - OGH, 14.01.2000, 1 Ob 326/99v

Öffentliches RechtÖJZ-LSK 2000/128 Heft 1 v. 1.1.2000

Art 87 B-VG; § 477 Abs 1 ZPO

Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung steht einer freien Wahl des entscheidenden Senats durch die Parteien entgegen.

OGH 14.01.2000, 1 Ob 326/99v

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